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Strom-, Energiesteuererstattungen, EEG-Härtefallregelung für produzierende Unternehmen

Zum 1. April 1999 trat die Ökosteuer mit dem "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" in Deutschland in Kraft. Die Ziele waren damals eine Verteuerung der Energie, um Effizienzpotentiale zu heben, bei einer gleichzeitigen Entlastung des Faktors Arbeit durch Absenkung der Arbeitgeber-Anteile zur Rentenversicherung (AG-RV). Seitdem folgten viele weitere Stufen mit Erhöhungen der Steuersätze. Die Belastungen für Unternehmen sind seitdem gewachsen.

Die Gesetzesgrundlage bilden heute das Energiesteuergesetz (vormals Mineralölsteuergesetz) mit Energiesteuerverordnung und das Stromsteuergesetz mit Stromsteuerverordnung. Es gibt heute zahlreiche Ausnahmeregelungen. Von den umfangreichen Steuerermäßigungen und Steuerbefreiungen in Höhe von 9 Mrd. € pro Jahr profitieren insbesondere produzierende Unternehmen und Unternehmen mit Anlagen der Kraft-Wärme-Kopplung.

Die Erstattungsmöglichkeiten werden aber häufig, das zeigt die Erfahrung, entweder nicht oder nicht voll umfänglich genutzt. Hier setzen die Unterstützungsleistungen von WiRo Consultants an.

  • Review der bestehenden Antragsituation auf Korrektheit und Vollständigkeit
    (§ 9a,b; § 10 StromStG; §§ 51, 53, 54, 55 EnergieStG)
  • Erstellung von Energiesteuererstattungsanträgen und Betriebserklärungen (Gutachten) für energieintensive Prozesse und Verfahren
  • Unterstützung von Industrieunternehmen bei anstehenden Hauptzollamtsprüfungen
Ihr Ansprechpartner für Strom-, Energiesteuererstattungen und EEG-Härtefallregelung
Photo of Klaus  Gründler
Klaus Gründler
Dipl.-Ing. (RWTH Aachen)
Senior Consultant
Tel.
+49 241 / 565 285-45